Die Quelle des türkischen Zivilgesetzbuches und Obligationenrechts ist das schweizerische Zivilgesetzbuch und Obligationen-Recht. Wenn auf diesem Gebiet Zweifel und Bedenken bezüglich der Auslegung auftauchen, sind für türkische Juristen Kommentare zum schweizerischen Quellenrecht von großer Bedeutung. Damit das türkische Recht für ausländische Anwender erreichbar wird, ist es notwendig, die Türkische Gesetzgebung in Fremdsprachen zu übersetzen. Manche Juristen haben einen großen Dienst geleistet, indem sie diese Gesetze ins Englische übersetzten, welches eine Weltsprache geworden ist.
Herr Prof. Dr. Mehmet Köksal übersetzte das türkische Zivilgesetzbuch ins Deutsche, um diesem Bedürfnis nachzukommen, und bereitete angesichts des großen Interesses an diesem Werk die überarbeitete dritte Auflage vor. Meines Erachtens wird dieses Buch für die Entwicklung der beiden Rechtssysteme (Deutsch und Türkisch) einen großen Beitrag leisten.
Prof. Dr. Ahmet M. Kılıçoğlu