Die vorliegende Arbeit be-fasst sich mit progressiver Kundemverbung (§ 16 Abs. 2 UWG). Obwohl sich bereits 1901 das Reichsgericht mit einem Schneeballsystem zu be-fassen hatte3, sind bisher nur wenige Entscheidungen zu diesem Thema ergangen. in ailen Formen von progressiver Kundemverbung karnen Obergerichte zu unterschiedlichen Auffassungen. Die Strafbarkeit von progressiver Kundemverbung gemâB § 6c UWG a.F. öder gemâfl § 16 Abs. 2 UWG wurde auch in der Literatür zu wenig diskutiert. Deshalb sind viele rechtliche Probleme immer noch ungeklârt. Die Veranstaltung von progressiven Kundemverbungsmodellen wirft in strafrechtlicher Hin-sicht eine Fiille von Problemen auf. Fallen diese Systeme unter das Glücksspielverbot der §§ 284 ff. StGB?4 Imviefern kann dem Veranstalter Betrug gemaB § 263 StGB vorgeworfen verden?3 Greift die Straf-norm des § 16 Abs. 2 UWG ein, auch wenn es sich nicht um den klassi-schen Warenvertrieb handelt? Diese Diskussionen sind bis heute nicht völlig abgeschlossen.