Den Gegenstand dieses Rechtsvergleichs bildet der Schutz des Bürgen. Anfanglich stellt sich die Frage, ob dem Begriff „Bürge" in Österreich und der Türkei ein unterschiedlicher rechtlicher Inhalt innewohnt. Die Antwort auf diese Frage ist wichtig, um die unterschiedlichen Rechts-normen in Österreich und der Türkei im Einzelnen zueinander in Be-ziehung zu setzen und um den Rechtsvergleich durchführen zu können.
Das Rechtsverhâltnis, das die Haftung des Bürgen charakterisiert, heifit Bürgschaft, welche meistens durch einen Bürgschaftsvertrag entsteht. Beim Untersuchen des Inhalts des Begriffs ,Jürge" nach österreichi-schem und türkischem Recht bedient man sich der im Gesetz vorgese-henen Defınition des Bürgschaftsvertrags.