Die vorliegende Arbeit ist ein Rechtsvergleich zwischen Deutsch-land, der Schweiz und der Türkei. Aile drei Lânder kommen aus dem deutschen Rechtskreis (i.vv.S.)-33 Allerdings gibt es auch Unterschiede zwischen ihnen. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist eines der Be-reiche, in dem die Bedeutung der Rechtsetzungstechnik und die Rolle der Rechtsprechung bei der Rechtsetzung deutlich wird. Das schvvei-zerische und das türkische Recht werden in dieser Arbeit - um Wie-derholungen zu vermeiden - in der Regel in demselben Unterkapitel behandelt. Die Faile, in denen es Unterschiede zwischen ihnen gibt, werden erlâutert.
Die Ziele dieser Arbeit sind es, das System des Persönlichkeits-rechts im deutschen, schweizerischen und türkischen Recht zu analy-sieren, die Bedeutung, den Schutzzweck, die Reichvveite und den post-mortalen Schutz der Verzerrung einer Person in der Öffentlichkeit zu erforschen; ihre Unterschiede zu Ehrverletzungen, den hâufıgsten Un-terfallgruppen zu ermitteln. Des Weiteren soll ihre rechtliche Ergeb-nisse, mögliche rechtliche Unterschiede und ihre Gründe durch ver-gleichende Betrachtungen zwischen den Rechtsordnungen ermittelt vverden, um daraus rechtliche Schlussfolgerungen ziehen zu können.